Wann muss man die Geldstrafe aus dem Strafbefehl bezahlen?
Wann kommt nach einem Strafbefehl die Zahlungsaufforderung? Wie lange dauert es, bis die Rechnung kommt und wann müssen Sie die Geldstrafe aus dem Strafbefehl bezahlen?
Grundsätzlich gibt es zwei unterschiedliche Varianten, wann nach einem Strafbefehl die Zahlungsaufforderung für die Geldstrafe kommt.
Zahlungsaufforderung mit dem Strafbefehl – Variante 1
In der ersten Variante erhalten Sie eine Zusammenstellung der Geldstrafe und der Gerichtskosten gleich zusammen mit dem Strafbefehl zugeschickt. Wenn Sie keinen Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen, wird der Strafbefehl nach Ablauf der Einspruchsfrist rechtskräftig. Aus dem Anschreiben zum Strafbefehl ergibt sich gleich, welche Gesamtsumme Sie nach Eintritt der Rechtskraft zahlen und auf welches Konto Sie überweisen müssen. In dieser Variante stellt sich die Frage nach der Zahlungsaufforderung also gar nicht. Wenn Sie keinen Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen, können Sie direkt zahlen.
Gesonderte Zahlungsaufforderung nach Rechtskraft des Strafbefehls – Variante 2
Sehr viel häufiger finden Sie in dem Schreiben zum Strafbefehl den Hinweis:
Bitte zahlen Sie erst nach Zugang der Zahlungsaufforderung.
In dieser Variante enthält der Strafbefehl keine Aufstellung der Gesamtkosten, es gibt auch keinen Hinweis auf ein Konto, auf das überwiesen werden soll. Wenn Sie keinen Einspruch einlegen, wird der Strafbefehl rechtskräftig. Mit Rechtskraft geht die Akte vom Amtsgericht zur Vollstreckungsabteilung der Staatsanwaltschaft. Diese ist zuständig für die „Beitreibung der Geldstrafe“. Dort wiederum ist der Rechtspfleger zuständig, der Ihnen später die Rechnung für die Geldstrafe und den Verfahrenskosten schicken wird. Mit der Rechnung erhalten Sie in aller Regel auch Hinweise für einen Antrag auf Ratenzahlung der Geldstrafe.
Wann kommt die Zahlungsaufforderung?
Wann die Zahlungsaufforderung für den Strafbefehl kommt, lässt sich kaum verallgemeinern. Grundsätzlich scheint es in der Regel länger zu dauern, als die meisten Beschuldigten vermuten. Es ist nicht ungewöhnlich, dass zwischen der Zustellung des Strafbefehls und dem Zugang der Zahlungsaufforderung zwei bis drei Monate vergehen (so jedenfalls häufig in Berlin). Sicher ist, dass nach der Zustellung des Strafbefehls die Einspruchsfrist von zwei Wochen abgewartet werden muss, bevor die Akte überhaupt zur Staatsanwaltschaft weitergeleitet wird. Dort dauert es weitere Zeit, bis die Sache den Weg auf den Schreibtisch des zuständigen Rechtspflegers gefunden hat. Nach meiner Erfahrung wäre es ungewöhnlich, wenn zu diesem Zeitpunkt nicht bereits mindestens ein Monat seit Zustellung des Strafbefehls verstrichen ist.
Wie viel Zeit hat man nach der Zahlungsaufforderung?
Die Geldstrafe und die Verfahrenskosten werden fällig mit Eintritt der Rechtskraft. Beim Strafbefehl also zwei Wochen nach Zustellung, wenn Sie keinen Einspruch einlegen. Kommt dann die Zahlungsaufforderung (bei der Variante 2 oben), muss Ihnen gem. § 459c StPO eine sog. Schonfrist von zwei Wochen gegeben werden. Zahlen Sie dann nicht, sieht § 7 Abs. 1 EBAO vor, dass Sie zunächst gemahnt werden. Erfolgt auch dann keine Zahlung, darf nach § 459e Abs. 2 StPO eine Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet und vollstreckt werden, wenn eine zwangsweise Beitreibung keine Erfolgsaussicht hat.
Was passiert, wenn Sie die Geldstrafe nicht zahlen?
Wenn Sie die Zahlungsaufforderung, die Mahnung und die Androhung der Ersatzfreiheitsstrafe ignorieren, dann wird schließlich die Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet. Sie müssen dann für jeden Tagessatz der Geldstrafe einen Tag „absitzen“. Wenn Sie einen Strafbefehl zu 90 Tagessätzen bekommen haben, müssen Sie also 90 Tage ins Gefängnis. Die Höhe des einzelnen Tagessatzes (das ist der Betrag in Euro) spielt dann keine Rolle mehr. Das ist übrigens keine leere Drohung – mit der Vollstreckungsabteilung der Staatsanwaltschaft sollte man nicht spaßen. Auch wenn die Zahlen bundesweit nicht einheitlich erfasst werden, kann man davon ausgehen, dass in Deutschland etwa 10 % der Geldstrafen zu einer Ersatzfreiheitsstrafe führen und jährlich etwa 50.000 Ersatzfreiheitsstrafen angetreten werden (vgl. die Nachweise bei Wikipedia).