Kostenlos und unverbindlich
Lohnt sich der Einspruch gegen Ihren Strafbefehl?
Ein Strafbefehl wird nach zwei Wochen rechtskräftig, wenn Sie nichts tun. Ob sich der Einspruch in Ihrem Fall lohnt oder ein unnötiges Risiko wäre, schätze ich kostenlos für Sie ein, bevor die Frist abläuft.
- Kostenlose, unverbindliche Ersteinschätzung zum Einspruch
- Einstellung oder mildere Strafe – oft ohne Gerichtstermin möglich
- Fachanwalt für Strafrecht, bundesweite Verteidigung
⏱ Einspruchsfrist: 2 Wochen ab Zustellung
185+ Bewertungen auf anwalt.de · Erreichbar Mo–Fr 9–19 Uhr
Strafbefehl in der Post – und jetzt?
Ein Strafbefehl wirft viele Fragen auf. Gerne können wir Ihre Fragen in einem ersten kurzen Telefonat besprechen, kostenlos und unverbindlich.
Häufige Fragen nach einem Strafbefehl
- Ist der Vorwurf überhaupt berechtigt – oder die Strafe zu hoch?
- Brauche ich einen Anwalt – und was kostet mich das?
- Lohnt sich ein Anwalt in meinem Fall überhaupt?
- Kann ich die Gerichtsverhandlung vermeiden, wenn ich Einspruch einlege?
- Lohnt sich der Einspruch?
In einem kurzen Telefonat geklärt
- Chancen klären: Ist eine Einstellung oder Milderung in Ihrem Fall realistisch?
- Risiken einschätzen: Was droht – und wie man Risiken minimiert.
- Ablauf verstehen: Welche Schritte sinnvoll sind und wie es weitergeht.
- Kosten klären: Anwaltskosten und Rechtsschutzversicherung erläutert.
-
Schneller Rückruf
Antwort vom Anwalt binnen weniger Stunden – direkt und persönlich.
-
Doppelter Fachanwalt
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht – beide Titel für diesen Bereich.
-
Bundesweite Vertretung
Strafbefehlsverfahren oft schriftlich erledigt – ohne Hauptverhandlung.
Kostenlos und unverbindlich
Strafbefehl prüfen – drei kurze Fragen
Eine Minute Zeit, danach melde ich mich persönlich mit einer Einschätzung: Lohnt sich ein Einspruch in Ihrem Fall, was ist erreichbar und was würde das kosten?
Lieber schreiben? Nachricht per WhatsApp senden · Oder einen Telefontermin vereinbaren
So läuft es ab
In 3 Schritten zur kostenlosen Ersteinschätzung
Anliegen schildern
Sie schildern Ihren Fall kurz über das Formular – das dauert weniger als eine Minute.
Persönlicher Rückruf
Rechtsanwalt Popken ruft Sie persönlich zurück, meist binnen weniger Stunden. Am Telefon klären wir Ihren Fall und Ihre Chancen.
Sie entscheiden
Erst danach entscheiden Sie in Ruhe, wie es weitergeht. Bis dahin entstehen Ihnen keine Kosten und keine Verpflichtung.
Kostenlos & ohne Risiko. Die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Anwaltsgebühren entstehen erst, wenn Sie mich im Anschluss mandatieren.
Rechtsanwalt Albrecht Popken, LL.M.
Ihr Fachanwalt für Strafbefehlsverfahren
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
Als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht verteidigt Albrecht Popken von Berlin aus bundesweit – von der Unfallflucht über den Strafbefehl bis zur Abwehr von Regressforderungen der Kfz-Versicherung. Bei ihm erreichen Sie den Anwalt persönlich und bekommen schnell eine offene, verständliche Einschätzung Ihrer Lage.
„Sehr schnelle Reaktion nach kostenloser Erstberatung, freundlich und einfühlsam. Habe sofort im Anschluss eine E-Mail bekommen welche Unterlagen für meinen Fall benötigt werden. Klasse Reaktion. Recht herzlichen Dank Herr Popken."
- Fachanwalt für Strafrecht
- Fachanwalt für Verkehrsrecht
- LL.M. – Master of Laws
- Bundesweite Verteidigung im Verkehrsstrafrecht
Mitgliedschaften & Verbände
Mandantenstimmen
185+ Top-Bewertungen auf anwalt.de
Echte Bewertungen echter Mandanten aus Strafbefehlsverfahren.
Häufige Fragen
Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen
Lohnt sich der Einspruch gegen meinen Strafbefehl?
Was kostet mich die Ersteinschätzung?
Muss ich nach dem Einspruch vor Gericht?
Wie schnell muss ich handeln?
Können Sie mich auch bundesweit vertreten?
Wie läuft die kostenlose Ersteinschätzung ab?
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung sichern
Schildern Sie kurz Ihren Fall – ich melde mich persönlich zurück. Kostenlos und unverbindlich.
185+ Bewertungen auf anwalt.de · Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht