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  • Kostenlose, unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Fall
  • Fachanwalt für Strafrecht, bundesweite Verteidigung

185+ Bewertungen auf anwalt.de · Erreichbar Mo–Fr 9–19 Uhr

Strafbefehl in der Post – und jetzt?

Ein Strafbefehl wirft viele Fragen auf. Gerne können wir Ihre Fragen in einem ersten kurzen Telefonat besprechen, kostenlos und unverbindlich.

Häufige Fragen nach einem Strafbefehl

  • Ist der Vorwurf überhaupt berechtigt – oder die Strafe zu hoch?
  • Brauche ich einen Anwalt – und was kostet mich das?
  • Lohnt sich ein Anwalt in meinem Fall überhaupt?
  • Kann ich die Gerichtsverhandlung vermeiden, wenn ich Einspruch einlege?
  • Lohnt sich der Einspruch?

In einem kurzen Telefonat geklärt

  • Chancen klären: Ist eine Einstellung oder Milderung in Ihrem Fall realistisch?
  • Risiken einschätzen: Was droht – und wie man Risiken minimiert.
  • Ablauf verstehen: Welche Schritte sinnvoll sind und wie es weitergeht.
  • Kosten klären: Anwaltskosten und Rechtsschutzversicherung erläutert.
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In 3 Schritten zum Telefontermin

1

Anliegen schildern

Sie schildern Ihren Fall kurz über das Formular – das dauert weniger als eine Minute.

2

Persönlicher Rückruf

Rechtsanwalt Popken ruft Sie persönlich zurück, meist binnen weniger Stunden. Am Telefon klären wir Ihren Fall und Ihre Chancen.

3

Sie entscheiden

Erst danach entscheiden Sie in Ruhe, wie es weitergeht. Bis dahin entstehen Ihnen keine Kosten und keine Verpflichtung.

Kostenlos & ohne Risiko. Die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Anwaltsgebühren entstehen erst, wenn Sie mich im Anschluss mandatieren.

Albrecht Popken, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht

Rechtsanwalt Albrecht Popken, LL.M.

Mit wem Sie sprechen

Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht

Als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht verteidigt Albrecht Popken von Berlin aus bundesweit – von der Unfallflucht über den Strafbefehl bis zur Abwehr von Regressforderungen der Kfz-Versicherung. Bei ihm erreichen Sie den Anwalt persönlich und bekommen schnell eine offene, verständliche Einschätzung Ihrer Lage.

★★★★★
„Sehr schnelle Reaktion nach kostenloser Erstberatung, freundlich und einfühlsam. Habe sofort im Anschluss eine E-Mail bekommen welche Unterlagen für meinen Fall benötigt werden. Klasse Reaktion. Recht herzlichen Dank Herr Popken."
Verkehrsunfallflucht · 06.12.2021 · anwalt.de-Bewertung
  • Fachanwalt für Strafrecht
  • Fachanwalt für Verkehrsrecht
  • LL.M. – Master of Laws
  • Bundesweite Verteidigung im Verkehrsstrafrecht

Mitgliedschaften & Verbände

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Mitglied der Vereinigung der Berliner Strafverteidiger e.V.
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein

Mandantenstimmen

185+ Top-Bewertungen auf anwalt.de

Echte Bewertungen echter Mandanten aus Strafbefehlsverfahren.

  • ★★★★★

    Strafbefehl Unfallflucht

    „Herr Rechtsanwalt Popken hat mich in diesem zähen Strafverfahren sehr gut vertreten. Die Kommunikation verlief verständlich, strukturiert und zeitnah. Kompetent, erfahren und engagiert hat Herr Popken mir einen Weg aufgezeigt, den Widerständen zu begegnen. Seine Strategie war schließlich erfolgreich. Ich bin mit dem Ergebnis sehr zufrieden. Ich kann Herrn Rechtsanwalt Popken uneingeschränkt weiterempfehlen."
    2026-05-21 · anwalt.de
  • ★★★★★

    Regressforderung nach Strafbefehl

    „Herr Popgen formuliert im Internet sehr gut verständliche spezielle Fallratgeber in denen sich auch konkrete Angaben über mögliche Kosten befinden. Auch wegen dieser guten Vorbereitung war die Entfernung meines Wohnortes von Berlin überhaupt kein Problem bei der vollkommen erfolgreichen Zurückweisung der gegen mich erhobenen Forderung."
    2026-04-13 · anwalt.de
  • ★★★★★

    Strafbefehl Verkehrsunfall

    „Nachdem ich einen Strafbefehl wegen Fahrerflucht erhielt, habe ich mich an RA Popken gewandt. Daraufhin wurde Akteneinsicht beantragt und aufgrund des Sachstandes eine Verteidigungsstrategie besprochen. Das Verfahren vor Gericht endete mit dem bestmöglichen Ergebnis, einem Freispruch. Die Kommunikation mit RA Popken über Telefon oder E-Mail habe ich stets als sehr effizient und strukturiert empfunden. Auch im persönlichen Kennenlernen fand ich unsere Begegnung sehr sympathisch. Das Ergebnis ist immer einzelfallabhängig. Mir hat das Mandat aber viel Ärger und Geld gespart. Daher kann ich RA Popken ganz klar weiterempfehlen. Wenn ich könnte, würde ich 6 Sterne vergeben."
    2026-02-24 · anwalt.de
  • ★★★★★

    Strafbefehlsverfahren

    „Herr Popken hat mich sehr gut vertreten. Die Kommunikation war unkompliziert und zuverlässig, Rückmeldungen kamen schnell und verbindlich. Man merkt, dass er viel Erfahrung hat und die Interessen seiner Mandanten ernst nimmt. Das Ergebnis war sehr gut, daher eine klare Empfehlung meinerseits."
    2026-01-22 · anwalt.de
  • ★★★★★

    Strafbefehl Beleidigung

    „Toller Anwalt! Hat meine Situation sofort verstanden und richtig eingeschätzt. Herr Popken sich sehr für mich bei einer sehr schwierigen Richterin eingesetzt und den von mir gewünschten Ausgang erreicht."
    2026-01-05 · anwalt.de
  • ★★★★★

    Strafbefehl wegen Körperverletzung

    „die Kommunikation mit Hr. Popken war erstens sehr hilfreich und zweitens sehr angenehm und unkompliziert. besonders erwähnen möchte ich, dass er immer sehr schnell reagiert hat. ich würde ihn jederzeit wieder beauftragen. allerdings würde ich das nächste mal das Honorar vorher vereinbaren."
    2025-10-06 · anwalt.de
  • ★★★★★

    Strafbefehl / Einspruch gegen Tagessatzhöhe

    „Sehr hilfreich, hat von Anfang an mir erklärt wie die Sache zu lösen ist bin voll und ganz zufrieden und kann ihn sehr weiter empfehlen."
    2025-08-19 · anwalt.de
  • ★★★★★

    Strafbefehlsverfahren Körperverletzung

    „Ich kann Herr RA Popken wärmstens weiterempfehlen. Er hat mir bei einer sehr kniffligen Angelegenheit geholfen und in der Gerichtsverhandlung eine Einstellung bewirkt. Sehr professionell, kompetent, freundlich Weiter so 👍"
    2024-11-27 · anwalt.de

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Häufige Fragen

Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen

Lohnt sich der Einspruch gegen meinen Strafbefehl?
Das hängt vom Einzelfall ab. Ein Einspruch kann zur Einstellung des Verfahrens, zu einer milderen Strafe oder zu einem Freispruch führen; in anderen Fällen wäre er ein unnötiges Risiko. Genau das schätze ich im kostenlosen Erstgespräch für Sie ein, bevor die Frist abläuft. Von einem aussichtslosen Einspruch rate ich Ihnen ab.
Was kostet mich die Ersteinschätzung?
Die erste telefonische Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Anwaltsgebühren entstehen erst, wenn Sie mich danach mit Ihrer Verteidigung beauftragen. Was eine Vertretung kosten würde, bespreche ich vorab mit Ihnen; häufig übernimmt die Kosten eine Rechtsschutzversicherung.
Muss ich nach dem Einspruch vor Gericht?
Nicht zwangsläufig. Viele Strafbefehlsverfahren lassen sich nach dem Einspruch ohne Hauptverhandlung erledigen, etwa durch eine Einstellung oder durch eine Beschränkung des Einspruchs auf die Höhe der Strafe. Ob ein Gerichtstermin nötig wird, hängt vom Fall ab.
Wie schnell muss ich handeln?
Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung beim Gericht eingehen. Das Zustelldatum steht handschriftlich auf dem gelben Umschlag. Nach Ablauf der Frist wird der Strafbefehl rechtskräftig und wirkt wie ein Urteil. Melden Sie sich deshalb besser früh, damit genug Zeit bleibt.
Können Sie mich auch bundesweit vertreten?
Ja. Strafbefehlsverfahren lassen sich überwiegend schriftlich führen, sodass ich Sie von Berlin aus bundesweit verteidigen kann, ohne dass ein Anwalt vor Ort sitzen muss. Den Kontakt halten wir per Telefon, E-Mail und auf Wunsch über WhatsApp.
Wie läuft die kostenlose Ersteinschätzung ab?
Sie schildern mir Ihren Fall kurz, telefonisch oder über das Formular. Ich melde mich persönlich zurück, ordne Ihre Chancen ein und sage Ihnen, welche Schritte sinnvoll sind. Erst danach entscheiden Sie in Ruhe, ob und wie es weitergeht. Bis dahin entstehen Ihnen keine Kosten.

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