Ratgeber Strafbefehl Infos vom Fachanwalt

Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht

Anwalt bei einem Strafbefehl – Verteidigung, die sich rechnen muss

Einen Anwalt beauftragen Sie nicht für einen Zweizeiler an das Gericht. Sie beauftragen ihn, weil er Ihnen sagen kann, was in Ihrem Verfahren erreichbar ist – und ob sich das für Sie lohnt. Genau damit fange ich an: mit einer kostenlosen Ersteinschätzung.

Von Rechtsanwalt Albrecht Popken, LL.M. – Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht · aktualisiert am 10. Juni 2026

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    Antwort vom Anwalt binnen weniger Stunden – direkt und persönlich.

  • Doppelter Fachanwalt

    Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht – beide Titel für diesen Bereich.

  • Bundesweite Vertretung

    Strafbefehlsverfahren oft schriftlich erledigt – ohne Hauptverhandlung.

Albrecht Popken, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht

Rechtsanwalt Albrecht Popken, LL.M.

Ihr Anwalt für Strafbefehlsverfahren

Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht

Mein Name ist Albrecht Popken. Ich bin Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht und verteidige von Berlin aus bundesweit. Seit 2003 bin ich Rechtsanwalt, seit 2009 Fachanwalt für Strafrecht und Mitgründer der Strafrechtskanzlei Linkhorst Popken & Kollegen.

Strafbefehle gehören zu meinem täglichen Geschäft. Ob Verkehrsstrafsache, Betrug, Diebstahl oder Körperverletzung – in den meisten dieser Verfahren geht es darum, einen Strafbefehl wieder aus der Welt zu schaffen oder seine Folgen für Sie spürbar abzumildern. Welche Möglichkeiten Sie haben, hängt vom Einzelfall ab. Genau das schaue ich mir für Sie an, bevor wir gemeinsam über einen Einspruch entscheiden.

Ich sage Ihnen offen, was in Ihrem Verfahren realistisch erreichbar ist und was es kostet – auch dann, wenn sich ein Einspruch für Sie nicht lohnt. Weil sich die Hauptverhandlung nach dem Einspruch oft vermeiden lässt, verteidige ich Sie bundesweit.

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„Sehr schnelle Reaktion nach kostenloser Erstberatung, freundlich und einfühlsam. Habe sofort im Anschluss eine E-Mail bekommen welche Unterlagen für meinen Fall benötigt werden. Klasse Reaktion. Recht herzlichen Dank Herr Popken."
Verkehrsunfallflucht · 06.12.2021 · anwalt.de-Bewertung
  • Fachanwalt für Strafrecht
  • Fachanwalt für Verkehrsrecht
  • LL.M. – Master of Laws
  • Bundesweite Verteidigung im Verkehrsstrafrecht

Mitgliedschaften & Verbände

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Mitglied der Vereinigung der Berliner Strafverteidiger e.V.
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein

Brauchen Sie überhaupt einen Anwalt?

Die klare Antwort: nicht immer. Im Strafbefehlsverfahren gibt es keinen Anwaltszwang – Sie können den Einspruch auch ohne Anwalt einlegen. Und es gibt Verfahren, in denen ein Anwalt weniger spart, als er kostet. Wenn Ihr Fall so liegt, sage ich Ihnen das am Telefon.

Die Entscheidung für einen Anwalt ist deshalb vor allem eine wirtschaftliche Abwägung: Was steht auf dem Spiel – und was kann eine Verteidigung daran ändern? Oft geht es um mehr als die Geldstrafe: um das Führungszeugnis, den Führerschein oder den Arbeitsplatz.

In diesen Fällen lohnt sich die Verteidigung typischerweise

  • Im Strafbefehl stehen mehr als 90 Tagessätze – dann erscheint die Strafe im Führungszeugnis.
  • Ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis ist angeordnet – und Sie sind auf den Führerschein angewiesen.
  • Der Vorwurf trifft nicht zu oder ist überzogen – Sie wollen sich nicht verurteilen lassen.
  • Die Staatsanwaltschaft hat Ihr Einkommen zu hoch geschätzt – die Tagessatzhöhe stimmt nicht.
  • Berufliche Folgen drohen: Beamte, Soldaten, Berufe mit Zuverlässigkeitsprüfung, aufenthaltsrechtliche Risiken.
  • Sie haben bereits Eintragungen im Bundeszentralregister – jede weitere Verurteilung wiegt schwerer.

Was eine Verteidigung gegen den Strafbefehl erreichen kann

Ein erfahrener Verteidiger prüft zuerst die Ermittlungsakte – und legt dann das realistische Ziel fest. Das kann sein:

Einstellung des Verfahrens

Häufig das beste Ergebnis: Das Verfahren wird eingestellt, ggf. gegen eine Geldauflage (§ 153a StPO) – keine Verurteilung, kein Eintrag, meist ohne Hauptverhandlung.

Geldstrafe senken

Weniger Tagessätze – etwa unter die Schwelle von 90, ab der die Strafe im Führungszeugnis erscheint. Oder eine niedrigere Tagessatzhöhe, wenn das Einkommen falsch geschätzt wurde.

Beschränkter Einspruch

Der Einspruch lässt sich auf die Tagessatzhöhe beschränken – geringes Risiko, oft Entscheidung im schriftlichen Verfahren, ohne dass Sie vor Gericht müssen.

Fahrverbot abwenden

Bei Verkehrsdelikten geht es oft um Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis – hier zählt die Erfahrung aus beiden Fachgebieten: Strafrecht und Verkehrsrecht.

Genauso wichtig: das Risiko einer Verschlechterung im Blick behalten. Manchmal ist es die richtige Empfehlung, den Strafbefehl zu akzeptieren – auch das gehört zu einer seriösen Beratung. Wie der Einspruch im Einzelnen funktioniert, lesen Sie auf der Seite Einspruch gegen den Strafbefehl.

Bundesweite Vertretung – der Kanzleisitz spielt selten eine Rolle

Strafbefehlsverfahren lassen sich häufig vollständig schriftlich erledigen: Akteneinsicht, Einspruchsbegründung und Verhandlungen mit Gericht und Staatsanwaltschaft laufen per Schriftsatz. Besprechungen führen wir telefonisch oder per Video. Ich verteidige deshalb regelmäßig vor Amtsgerichten im gesamten Bundesgebiet – ohne Mehrkosten durch die Entfernung.

Muss doch verhandelt werden, kläre ich mit Ihnen vorher, ob sich die Anreise lohnt – oder ob ich Sie in der Hauptverhandlung vertrete, sodass Sie selbst nicht erscheinen müssen (§ 411 Abs. 2 StPO).

Strafbefehl in Berlin? Meine Kanzlei liegt in Moabit, wenige Minuten vom Kriminalgericht entfernt – dem Sitz des für Strafbefehle in Berlin zuständigen Amtsgerichts Tiergarten.

Anwalt für Strafbefehl in Berlin →

So läuft die Mandatierung ab

Kein Kleingedrucktes: Kosten entstehen erst, wenn Sie mich nach der kostenlosen Ersteinschätzung ausdrücklich beauftragen.

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    Kostenlose Ersteinschätzung

    Sie rufen an oder schildern Ihren Fall über das Kontaktformular. Am Telefon kläre ich mit Ihnen, ob sich eine Verteidigung in Ihrem Fall lohnt – auch wenn die Antwort „nein“ lautet.

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    Mandat und fristwahrender Einspruch

    Erst wenn Sie mich beauftragen, entstehen Kosten – die Höhe besprechen wir vorher. Ich lege sofort Einspruch ein und sichere die Zwei-Wochen-Frist. Der Einspruch kann später jederzeit zurückgenommen werden.

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    Akteneinsicht und Strategie

    Ich fordere die Ermittlungsakte an. Erst mit der Akte lässt sich seriös beurteilen, was erreichbar ist: Einstellung, geringere Strafe oder ein auf die Tagessatzhöhe beschränkter Einspruch.

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    Ergebnis – meist ohne Gerichtstermin

    Viele Strafbefehlsverfahren lassen sich schriftlich erledigen. Kommt es doch zur Hauptverhandlung, kann ich Sie dort in der Regel vertreten (§ 411 Abs. 2 StPO) – Sie müssen dann nicht selbst erscheinen.

Was kostet ein Anwalt bei einem Strafbefehl?

Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer Vergütungsvereinbarung – je nach Umfang und Schwierigkeit des Verfahrens. Pauschale Angaben im Internet helfen wenig, weil sich die Verfahren stark unterscheiden. Deshalb gilt bei mir: Sie kennen die Kosten, bevor Sie mich beauftragen. Auch ob Ihre Rechtsschutzversicherung eintritt, klären wir vorab.

Beispielrechnungen nach dem RVG mit konkreten Beträgen finden Sie im Beitrag Was kostet ein Anwalt bei einem Strafbefehl?

Das sagen Mandanten aus Strafbefehlsverfahren

Veröffentlicht auf anwalt.de – insgesamt 185+ Bewertungen.

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Strafbefehl Unfallflucht
„Herr Rechtsanwalt Popken hat mich in diesem zähen Strafverfahren sehr gut vertreten. Die Kommunikation verlief verständlich, strukturiert und zeitnah. Kompetent, erfahren und engagiert hat Herr Popken mir einen Weg aufgezeigt, den Widerständen zu begegnen. Seine Strategie war schließlich erfolgreich. Ich bin mit dem Ergebnis sehr zufrieden. Ich kann Herrn Rechtsanwalt Popken uneingeschränkt weiterempfehlen."
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Regressforderung nach Strafbefehl
„Herr Popgen formuliert im Internet sehr gut verständliche spezielle Fallratgeber in denen sich auch konkrete Angaben über mögliche Kosten befinden. Auch wegen dieser guten Vorbereitung war die Entfernung meines Wohnortes von Berlin überhaupt kein Problem bei der vollkommen erfolgreichen Zurückweisung der gegen mich erhobenen Forderung."
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Strafbefehl Verkehrsunfall
„Nachdem ich einen Strafbefehl wegen Fahrerflucht erhielt, habe ich mich an RA Popken gewandt. Daraufhin wurde Akteneinsicht beantragt und aufgrund des Sachstandes eine Verteidigungsstrategie besprochen. Das Verfahren vor Gericht endete mit dem bestmöglichen Ergebnis, einem Freispruch. Die Kommunikation mit RA Popken über Telefon oder E-Mail habe ich stets als sehr effizient und strukturiert empfunden. Auch im persönlichen Kennenlernen fand ich unsere Begegnung sehr sympathisch. Das Ergebnis ist immer einzelfallabhängig. Mir hat das Mandat aber viel Ärger und Geld gespart. Daher kann ich RA Popken ganz klar weiterempfehlen. Wenn ich könnte, würde ich 6 Sterne vergeben."
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Häufige Fragen

Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen

Muss ich bei einem Strafbefehl einen Anwalt beauftragen?
Nein. Im Strafbefehlsverfahren gibt es keinen Anwaltszwang. Sie können den Einspruch selbst einlegen und sich selbst verteidigen. Die Frage ist nicht, ob Sie einen Anwalt brauchen, sondern ob er in Ihrem Fall mehr erreichen kann, als er kostet – genau das kläre ich mit Ihnen in der kostenlosen Ersteinschätzung.
Was kostet ein Anwalt bei einem Strafbefehl?
Das hängt vom Verfahren ab. Abgerechnet wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder über eine Vergütungsvereinbarung. Bei mir gilt: Die Kosten besprechen wir vollständig, bevor Sie mich beauftragen – Sie entscheiden mit klaren Zahlen.
Lohnt sich ein Anwalt überhaupt, wenn es nur um eine Geldstrafe geht?
Nicht immer – und das sage ich Ihnen auch. Es gibt Verfahren, in denen ein Anwalt weniger spart, als er kostet. Oft steht aber mehr auf dem Spiel als die Geldstrafe: der Eintrag im Führungszeugnis, ein Fahrverbot oder berufliche Folgen. Das ist eine wirtschaftliche Abwägung, die wir gemeinsam treffen.
Können Sie mich auch außerhalb Berlins vertreten?
Ja, ich verteidige bundesweit. Strafbefehlsverfahren lassen sich häufig vollständig schriftlich erledigen – dann spielt der Kanzleisitz keine Rolle. Besprechungen führen wir telefonisch oder per Video. Mehrkosten durch die Entfernung entstehen in diesen Fällen nicht.
Muss ich nach dem Einspruch selbst vor Gericht erscheinen?
Häufig nicht. Das Strafbefehlsverfahren hat eine Besonderheit: In der Hauptverhandlung können Sie sich nach § 411 Abs. 2 StPO von Ihrem Verteidiger vertreten lassen. Viele Verfahren enden zudem ohne Hauptverhandlung – etwa durch eine Einstellung im schriftlichen Verfahren.
Was passiert bei der kostenlosen Ersteinschätzung?
Sie schildern mir kurz Ihren Fall. Ich sage Ihnen, was realistisch erreichbar ist, welche Risiken ein Einspruch hat und was eine Verteidigung kosten würde. Danach entscheiden Sie in Ruhe – es entstehen keine Kosten und keine Verpflichtung.

Lassen Sie Ihren Strafbefehl prüfen – kostenlos und unverbindlich

Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen ab Zustellung. In einem kurzen Telefonat kläre ich mit Ihnen, ob sich eine Verteidigung in Ihrem Fall lohnt – und was sie kosten würde.

Mo–Fr 9–19 Uhr · Büro: (030) 330 999 990

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