Ausgangslage
Strafbefehl wegen Beleidigung und versuchter Körperverletzung
Ergebnis
Einstellung nach § 153a StPO gegen Geldauflage von 400 € in der Hauptverhandlung
Der Strafbefehl warf dem Mandanten Beleidigung und versuchte Körperverletzung vor. Für ihn, beruflich im öffentlichen Dienst tätig, stand damit mehr auf dem Spiel als die reine Geldstrafe – eine Verurteilung hätte auch beruflich gewirkt.
Die Vorwürfe stützten sich im Wesentlichen auf zwei Belastungszeugen. Bei genauerem Hinsehen passten deren Aussagen jedoch nicht zusammen: Sie wichen im zeitlichen Ablauf des Geschehens und in zentralen Details voneinander ab.
Diese Widersprüche machte die Verteidigung zum Kern ihrer Linie. Nach Einspruch, Akteneinsicht und Begründung kam es zur Hauptverhandlung – und dort ließen sich die Unstimmigkeiten zwischen den Zeugen herausarbeiten. Auf dieser Grundlage wurde eine Einstellung nach § 153a StPO angeregt.
In diesem Fall folgte das Gericht noch in der Hauptverhandlung: Einstellung gegen eine Geldauflage von 400 € zugunsten des Kinderschutzes. Es blieb bei keiner Verurteilung und keinem Eintrag im Bundeszentralregister.
„Ich kann Herrn RA Popken wärmstens weiterempfehlen. Er hat mir bei einer sehr kniffligen Angelegenheit geholfen und in der Gerichtsverhandlung eine Einstellung bewirkt. Sehr professionell, kompetent, freundlich.” – Mandantenbewertung 11/2024
Widersprüchliche Zeugenaussagen sind oft der Ansatzpunkt einer Verteidigung. Wer einen Strafbefehl erhält, sollte die Aussagen in der Akte prüfen lassen.
Die Bewertung des Mandanten
„Ich kann Herr RA Popken wärmstens weiterempfehlen. Er hat mir bei einer sehr kniffligen Angelegenheit geholfen und in der Gerichtsverhandlung eine Einstellung bewirkt. Sehr professionell, kompetent, freundlich Weiter so 👍"
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