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Fälle aus der Praxis

Körperverletzung Einstellung gegen Auflage

Strafbefehl wegen Körperverletzung – Einstellung gegen Geldauflage

Strafbefehlsverfahren · AG Laufen · 2025

Ausgangslage

Strafbefehl wegen Körperverletzung nach einem Vorfall in einem Zug

Ergebnis

Einstellung nach § 153a StPO gegen Geldauflage von 800 €

Ein Strafbefehl wegen Körperverletzung wiegt schwer – erst recht, wenn ein Kind betroffen ist. Dem Mandanten wurde ein Vorfall in einem Zugabteil zur Last gelegt. Als Person im Vorruhestand ohne eigenes Einkommen traf ihn die Geldstrafe auch wirtschaftlich empfindlich.

Die Beweislage war jedoch alles andere als eindeutig. Die Aussagen der Belastungszeugen wichen voneinander ab – mal ging es um die Wahrnehmung eines Geräuschs trotz des Lärmpegels im Zug, mal um sprachliche Verständigungsprobleme und fehlende Detailkenntnis. Verletzungsspuren waren nicht dokumentiert.

Die Verteidigung arbeitete diese Widersprüche heraus und ordnete das Geschehen als bloße Abwehrreaktion ein. Zugleich wies sie auf die Unverhältnismäßigkeit einer aufwendigen Hauptverhandlung mit überregional anreisenden Zeugen hin und regte eine Einstellung nach § 153a StPO an.

In diesem Fall folgte das Gericht dieser Anregung: Einstellung gegen eine Geldauflage von 800 €. Nach Nachweis der Auflagenerfüllung wurde das Verfahren endgültig eingestellt – ohne Verurteilung und ohne Eintrag.

„Die Kommunikation mit Herrn Popken war sehr hilfreich und zugleich angenehm und unkompliziert. Besonders erwähnen möchte ich, dass er immer sehr schnell reagiert hat.” – Mandantenbewertung 10/2025

Stehen Aussage gegen Aussage, kommt es auf die Details an. Wer einen Strafbefehl wegen Körperverletzung erhält, sollte die Zeugenlage prüfen lassen, bevor er ihn akzeptiert.

Die Bewertung des Mandanten

Strafbefehl wegen Körperverletzung
★★★★★
„die Kommunikation mit Hr. Popken war erstens sehr hilfreich und zweitens sehr angenehm und unkompliziert. besonders erwähnen möchte ich, dass er immer sehr schnell reagiert hat. ich würde ihn jederzeit wieder beauftragen. allerdings würde ich das nächste mal das Honorar vorher vereinbaren."

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