Ratgeber Strafbefehl Infos vom Fachanwalt

Vom Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht

Strafbefehl erhalten? Erst informieren, dann entscheiden.

Für den Einspruch haben Sie nur zwei Wochen Zeit. Hier finden Sie verständliche Antworten auf alle Fragen zum Strafbefehl – und wenn es ernst ist, eine klare und offene Ersteinschätzung Ihres Falls – direkt vom Fachanwalt.

⏱ Einspruchsfrist: 2 Wochen ab Zustellung

185+ Bewertungen auf anwalt.de · Erreichbar Mo–Fr 9–19 Uhr

Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht

Ihr Anwalt bei einem Strafbefehl

Hallo! Mein Name ist Albrecht Popken. Ich bin Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin.

Ich bin seit 2003 Rechtsanwalt und seitdem überwiegend in der Strafverteidigung tätig. 2009 war ich Mitgründer der Strafrechtskanzlei Linkhorst Popken & Kollegen, im selben Jahr wurde ich Fachanwalt für Strafrecht. Später kam der Fachanwalt für Verkehrsrecht dazu. Ich helfe meinen Mandanten im Schwerpunkt im Verkehrsstrafrecht und im allgemeinen Strafrecht (Betrug, Diebstahl, Körperverletzung). Meistens geht es darum, Strafbefehle aus der Welt zu schaffen – das mache ich bundesweit, weil sich die Hauptverhandlung nach dem Einspruch oft vermeiden lässt.

Albrecht Popken, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht

Albrecht Popken, LL.M.

Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht

★★★★★ 185+ Bewertungen auf anwalt.de

Strafbefehl in der Post – und jetzt?

Ein Strafbefehl wirft viele Fragen auf. Gerne können wir Ihre Fragen in einem ersten kurzen Telefonat besprechen, kostenlos und unverbindlich.

Häufige Fragen nach einem Strafbefehl

  • Ist der Vorwurf überhaupt berechtigt – oder die Strafe zu hoch?
  • Brauche ich einen Anwalt – und was kostet mich das?
  • Lohnt sich ein Anwalt in meinem Fall überhaupt?
  • Kann ich die Gerichtsverhandlung vermeiden, wenn ich Einspruch einlege?
  • Lohnt sich der Einspruch?

In einem kurzen Telefonat geklärt

  • Chancen klären: Ist eine Einstellung oder Milderung in Ihrem Fall realistisch?
  • Risiken einschätzen: Was droht – und wie man Risiken minimiert.
  • Ablauf verstehen: Welche Schritte sinnvoll sind und wie es weitergeht.
  • Kosten klären: Anwaltskosten und Rechtsschutzversicherung erläutert.
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Das sagen Mandanten

Bewertungen aus Strafbefehlsverfahren, veröffentlicht auf anwalt.de.

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Strafbefehl Unfallflucht
„Herr Rechtsanwalt Popken hat mich in diesem zähen Strafverfahren sehr gut vertreten. Die Kommunikation verlief verständlich, strukturiert und zeitnah. Kompetent, erfahren und engagiert hat Herr Popken mir einen Weg aufgezeigt, den Widerständen zu begegnen. Seine Strategie war schließlich erfolgreich. Ich bin mit dem Ergebnis sehr zufrieden. Ich kann Herrn Rechtsanwalt Popken uneingeschränkt weiterempfehlen."
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Regressforderung nach Strafbefehl
„Herr Popgen formuliert im Internet sehr gut verständliche spezielle Fallratgeber in denen sich auch konkrete Angaben über mögliche Kosten befinden. Auch wegen dieser guten Vorbereitung war die Entfernung meines Wohnortes von Berlin überhaupt kein Problem bei der vollkommen erfolgreichen Zurückweisung der gegen mich erhobenen Forderung."
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Strafbefehl Verkehrsunfall
„Nachdem ich einen Strafbefehl wegen Fahrerflucht erhielt, habe ich mich an RA Popken gewandt. Daraufhin wurde Akteneinsicht beantragt und aufgrund des Sachstandes eine Verteidigungsstrategie besprochen. Das Verfahren vor Gericht endete mit dem bestmöglichen Ergebnis, einem Freispruch. Die Kommunikation mit RA Popken über Telefon oder E-Mail habe ich stets als sehr effizient und strukturiert empfunden. Auch im persönlichen Kennenlernen fand ich unsere Begegnung sehr sympathisch. Das Ergebnis ist immer einzelfallabhängig. Mir hat das Mandat aber viel Ärger und Geld gespart. Daher kann ich RA Popken ganz klar weiterempfehlen. Wenn ich könnte, würde ich 6 Sterne vergeben."
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