Der Strafbefehl über 30 Tagessätze
Was bedeuten 30 Tagessätze?
30 Tagessätze sind ein Nettogehalt
Eine Geldstrafe über 30 Tagessätze ist bei vielen Strafbefehlen ein üblicher Strafrahmen. In vielen Strafbefehlen heißt es zum Beispiel:
„… wird eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30,00 Euro (= 900 Euro) festgesetzt.“
Was bedeuten die 30 Tagessätze? Das Tagessatzsystem bei Geldstrafen wirkt auf den ersten Blick kompliziert, lässt sich jedoch leicht erklären. Geldstrafen im Strafbefehl werden in Tagessätzen bemessen, um die Strafen etwas gerechter zu gestalten. Die Einkommensverhältnisse sollen bei der Geldstrafe berücksichtigt werden. Deshalb richtet sich die Höhe eines einzelnen Tagessatzes nach dem Einkommen, das Ihnen monatlich zur Verfügung steht – vereinfacht gesagt entspricht ein Tagessatz dem dreißigsten Teil Ihres monatlichen Nettoeinkommens.1
Wenn Sie einen Strafbefehl über 30 Tagessätze erhalten haben, bedeutet das also, dass Sie umgerechnet etwa ein Monatsgehalt als Strafe zahlen sollen. Verdienen Sie zum Beispiel 1.500 € netto, beträgt ein Tagessatz 50 €. Bei 30 Tagessätzen müssen Sie dann insgesamt 1.500 € zahlen. Ist Ihr Einkommen niedriger oder höher, fällt auch die Geldstrafe entsprechend niedriger oder höher aus.2
Sind 30 Tagessätze eine hohe Strafe?
Ein Nettomonatsgehalt als Geldstrafe ist für viele Beschuldigte erst einmal ein Schock. Tatsächlich liegt diese Strafhöhe aber im unteren Bereich dessen, was mit einem Strafbefehl üblicherweise verhängt wird.3 Strafbefehle unter 30 Tagessätzen sind selten – bei den meisten Vorwürfen beginnt der Strafrahmen, der in der Praxis verhängt wird, bei etwa 30 Tagessätzen. Das gilt zum Beispiel bei einem Strafbefehl wegen Betrug, Beleidigung oder Verkehrsunfallflucht. Für Ersttäter sind 30 Tagessätze bei vielen Delikten der „übliche Tarif“, 20 Tagessätze sind eher die Ausnahme, 10 Tagessätze kommen kaum vor.
Nicht nur finanziell sind 30 Tagessätze für die meisten eine erhebliche Belastung. Auch die weiteren Folgen einer solchen Geldstrafe sollte man nicht übersehen.
Steht ein Strafbefehl über 30 Tagessätze im Führungszeugnis?
Auch wenn 30 Tagessätze aus Sicht der Justiz eine vergleichsweise milde Strafe sind – die Folgen einer Verurteilung durch einen Strafbefehl sollten Sie nicht unterschätzen. Eine Verurteilung zu 30 Tagessätzen wird für fünf Jahre im Bundeszentralregister eingetragen.4 Zwar taucht eine einzelne Verurteilung unter 91 Tagessätzen nicht in Ihrem Führungszeugnis auf.5 Wenn aber in den nächsten Jahren eine weitere Verurteilung hinzukommt, erscheinen beide Verurteilungen im Führungszeugnis – auch wenn die zweite Strafe ebenfalls unter 91 Tagessätzen liegt. Dann wären Sie vorbestraft. Das Risiko, dass Sie in den nächsten Jahren noch einmal straffällig werden, ist wahrscheinlich vergleichsweise gering. Denken Sie aber daran, dass auch fahrlässige Straftaten zu einem Eintrag im Bundeszentralregister führen können.6
Weitere negative Folgen eines Strafbefehls
Je nach Delikt können weitere Folgen der Verurteilung eintreten. So zieht etwa ein Strafbefehl wegen Verkehrsunfallflucht den Regress der Haftpflichtversicherung nach sich. Die Versicherung kann dann bis zu 2.500 €, in schweren Fällen sogar bis zu 5.000 € von Ihnen zurückfordern.
In manchen Fällen kann ein Strafbefehl auch berufliche Konsequenzen haben – selbst dann, wenn die Verurteilung nicht im Führungszeugnis erscheint und wenn es sich „nur“ um 30 Tagessätze handelt. Die möglichen Folgen hängen allerdings vom Einzelfall ab und können hier nicht im Einzelnen erläutert werden.
Die Alternative: Einstellung statt Strafbefehl
Viele Beschuldigte akzeptieren den Strafbefehl, weil sie davon ausgehen, dass eine Strafe unvermeidbar ist. Das ist ein Irrtum. Gerade bei Strafbefehlen über 30 Tagessätze, die häufig gegen Ersttäter verhängt werden, kommt oft auch eine Einstellung des Verfahrens in Betracht.
Bei einer Einstellung nach § 153a StPO endet das Verfahren nach Zahlung einer Geldauflage. Anders als bei der Geldstrafe erfolgt kein Eintrag im Bundeszentralregister. Sie sind also weiterhin „unbestraft“. Das Risiko, dass es später mal zu einer Vorstrafe kommen sollte, ist damit beseitigt. Die Geldauflage bewegt sich meist unterhalb der Geldstrafe – statt eines Monatsgehaltes müssen Sie häufig nur etwa die Hälfte oder zwei Drittel zahlen. Genaue Regeln gibt es hier nicht, weil es vom Einzelfall abhängt.
Wie kann man eine Einstellung statt eines Strafbefehls erreichen?
Zuerst einmal muss ein unbeschränkter Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt werden. Wenn das versäumt wird, wird der Strafbefehl rechtskräftig, dann kann die Einstellung nicht mehr erreicht werden. Im zweiten Schritt empfiehlt es sich, den Einspruch zu begründen. Denn wenn es gelingt, Staatsanwaltschaft und Gericht zu überzeugen, dann kann die Einstellung auch im schriftlichen Verfahren erfolgen: Sie sparen sich die Hauptverhandlung.
Ist eine Einstellung realistisch erreichbar?
Das kommt darauf an. Bei einem Ersttäter, bei dem auch noch keine Verfahren eingestellt wurden, würde ich bei einem Strafbefehl in Höhe von 30 Tagessätzen grundsätzlich davon ausgehen, dass die Sache auch eingestellt werden kann. Das kommt allerdings auch auf das Delikt an, auch regionale Unterschiede spielen eine Rolle. Sie wollen wissen, was in Ihrem Verfahren erreichbar ist? Füllen Sie das Kontaktformular unten aus – ich gebe Ihnen gerne eine Einschätzung.
Was viele auch nicht wissen: Die Einstellung lässt sich häufig auch im schriftlichen Verfahren erreichen, also ohne eine Hauptverhandlung. Allerdings muss ein Einspruch dann sorgfältig begründet und Staatsanwalt und Richter müssen überzeugt werden, dass in Ihrem Fall die Sache auch mit einer Einstellung erledigt werden kann. Hier hilft ein erfahrener Anwalt. Ein Anwalt kann außerdem einschätzen, ob in Ihrem Fall eine Einstellung überhaupt realistisch ist. Es gibt nämlich Delikte, bei denen auch die beste Einspruchsbegründung keinen Erfolg haben kann, weil bestimmte Vorwürfe nicht eingestellt werden.
Was sollten Sie jetzt tun?
Das Wichtigste: Lassen Sie die Einspruchsfrist nicht verstreichen. Die Frist beträgt zwei Wochen ab Zustellung des Strafbefehls. Das Zustelldatum finden Sie handschriftlich auf dem gelben Briefumschlag. Lassen Sie diese Frist verstreichen, wird der Strafbefehl rechtskräftig. Gegen einen rechtskräftigen Strafbefehl kann man in der Regel nichts mehr unternehmen.
Wenn Sie wissen wollen, ob man Ihren Strafbefehl aus der Welt bekommt, ohne dass es zu einer Hauptverhandlung kommt – rufen Sie kurz an. Ich gebe Ihnen gerne eine kostenlose Ersteinschätzung.
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„Herr Rechtsanwalt Popken hat mich in diesem zähen Strafverfahren sehr gut vertreten. Die Kommunikation verlief verständlich, strukturiert und zeitnah. Kompetent, erfahren und engagiert hat Herr Popken mir einen Weg aufgezeigt, den Widerständen zu begegnen. Seine Strategie war schließlich erfolgreich. Ich bin mit dem Ergebnis sehr zufrieden. Ich kann Herrn Rechtsanwalt Popken uneingeschränkt weiterempfehlen."