Strafbefehl Bedeutung

Strafbefehl - was bedeutet das?

Was bedeutet ein Strafbefehl?

Sie haben einen Strafbefehl erhalten und fragen sich, was das bedeutet? Das ist schnell erklärt: Ein Strafbefehl ist eine beschleunigte strafrechtliche Verurteilung. Anders als bei einem „normalen“ Strafverfahren gibt es keine Gerichtsverhandlung. Stattdessen erhalten Sie direkt den Strafbefehl, mit dem Ihnen eine Strafe auferlegt wird – meist eine Geldstrafe.

Wichtig zu wissen: Rechtlich hat ein Strafbefehl die gleiche Bedeutung wie ein Urteil. Wenn Sie keinen Einspruch einlegen, wird der Strafbefehl rechtskräftig und die Strafe muss bezahlt werden. Es macht dann keinen Unterschied, ob Sie durch einen Strafbefehl bestraft wurden oder durch ein „richtiges“ Urteil (§ 410 Abs. 3 StPO). Ein rechtskräftiger Strafbefehl bedeutet also, dass Sie wegen der vorgeworfenen Straftat verurteilt sind!

Die Staatsanwaltschaft wählt den Strafbefehl häufig bei:

Der Strafbefehl soll eine schnelle Erledigung von Strafverfahren ermöglichen. Für Sie bedeutet das: Wenn Sie den Strafbefehl akzeptieren, müssen Sie nicht vor Gericht erscheinen. Sie sind aber strafrechtlich verurteilt — mit allen Konsequenzen. Wenn Sie sich gegen die Vorwürfe wehren wollen, haben Sie dafür zwei Wochen Zeit – die Einspruchsfrist beginnt mit der Zustellung des Strafbefehls.

Was folgt aus der Verurteilung?

Ein rechtskräftiger Strafbefehl ist einer Verurteilung durch Urteil gleichgestellt. Das bedeutet:

  • Die Strafe aus dem Strafbefehl wird im Bundeszentralregister eingetragen 1
  • Sie können unter Umständen als vorbestraft gelten
  • Der Strafbefehl kann Auswirkungen auf andere Verfahren haben (z. B. Führerschein, Gewerbeerlaubnis)
  • Die Verurteilung kann andere rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen (Schadensersatz und Schmerzensgeld, Regressforderungen usw.)

Was bedeutet ein Strafbefehl für Sie persönlich?

Die persönliche Bedeutung eines Strafbefehls kann sehr unterschiedlich sein. Während manche eine Geldstrafe einfach bezahlen und zur Tagesordnung übergehen, belastet andere schon der Gedanke, als „vorbestraft“ zu gelten. Dass sich manche Folgen erst später zeigen, vereinfacht die Sache nicht:

  • Der Eintrag im Bundeszentralregister kann Jahre später relevant werden, wenn Sie sich beruflich verändern wollen
  • Ein Fahrverbot trifft einen Berufskraftfahrer anders als jemanden, der sein Auto nicht unbedingt benötigt
  • Regressforderungen der Versicherung nach einer Unfallflucht können finanziell belastend sein

Deshalb sollten Sie sich über alle Konsequenzen im Klaren sein, bevor Sie einen Strafbefehl akzeptieren. Die Bedeutung für Sie persönlich hängt von Ihrer eigenen Situation ab – beruflich wie privat.

Was können Sie gegen den Strafbefehl machen?

Sie können innerhalb von zwei Wochen Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen. Der Einspruch ist formlos möglich – ein Satz genügt: „Gegen den Strafbefehl lege ich Einspruch ein.“ Nach dem Einspruch kommt es meist zur Hauptverhandlung vor Gericht. Und — der Einspruch ist nicht ohne Risiko.2

Lassen Sie sich am besten beraten, ob und wie Sie gegen den Strafbefehl vorgehen sollten. Ich kann die Erfolgsaussichten des Einspruchs einschätzen und Sie über mögliche Risiken aufklären. Und natürlich kann ich Ihnen auch erklären, was der Strafbefehl in Ihrer persönlichen Situation für Sie bedeuten kann und welche Risiken sich aus der Verurteilung ergeben können.

Fußnoten:

  1. Was aber nicht unbedingt bedeutet, dass Sie wegen des Strafbefehls vorbestraft sind!
  2. Es gibt im Strafbefehlsverfahren kein Verschlechterungsverbot. Das bedeutet, dass Sie nach dem Einspruch auch zu einer höheren Strafe verurteilt werden können.
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