Tagessätze bei der Geldstrafe – Was bedeutet das?
Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten, werden Sie meist mit dem Begriff „Tagessätze“ konfrontiert. Anders als bei einem Bußgeld, wo ein konkreter Geldbetrag festgelegt wird, arbeitet das Strafrecht bei Geldstrafen mit diesem besonderen System. Doch was steckt dahinter?
Ein Tagessatz setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: der Anzahl der Tagessätze und der Höhe eines einzelnen Tagessatzes. Die Anzahl spiegelt dabei die Schwere der Tat wider – je mehr Tagessätze, desto härter die Strafe. Die Höhe hingegen orientiert sich ausschließlich an Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen.
Berechnung der Tagessätze
Die Berechnung der Tagessatzhöhe folgt einem einfachen Grundprinzip: Das monatliche Nettoeinkommen wird durch 30 geteilt. Bei einem Nettoeinkommen von 3.000 € ergibt sich so ein Tagessatz von 100 €. Allerdings können bestimmte Ausgaben wie Unterhaltszahlungen oder besondere finanzielle Belastungen den Tagessatz reduzieren.
Die Anzahl der Tagessätze richtet sich nach der Schwere der Tat. Bei leichteren Vergehen verhängen Gerichte oft 30 bis 50 Tagessätze, bei schwereren Delikten oder Wiederholungstätern entsprechend mehr. Die Gesamtstrafe ergibt sich dann aus der Multiplikation: Ein Strafbefehl über 30 Tagessätze à 50 € führt zu einer Geldstrafe von 1.500 €.
An einem praktischen Beispiel wird der Sinn dieses Systems deutlich: Nehmen wir zwei Personen, die die gleiche Straftat begangen haben. Herr A verdient 1.500 € netto, Herr B 6.000 €. Bei 30 Tagessätzen zahlt Herr A eine Gesamtstrafe von 1.500 € (Tagessatz 50 €), Herr B hingegen 6.000 € (Tagessatz 200 €). So soll sichergestellt werden, dass beide gleich hart bestraft werden.
Schätzung des Einkommens
Häufig wird das Einkommen für die Berechnung der Tagessätze geschätzt. Dies geschieht insbesondere dann, wenn die Ermittlungsakte keine genauen Angaben über Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse enthält. In vielen Strafbefehlen finden Sie dann den Hinweis „Ihr Einkommen wurde gem. § 40 Abs. 3 StGB geschätzt“. Bei diesen Schätzungen liegt das Einkommen oft über dem tatsächlichen Verdienst.
Die Folge: Sie zahlen mehr als nötig. Prüfen Sie daher unbedingt, ob die Tagessatzhöhe Ihrem tatsächlichen Einkommen entspricht. Liegt sie darüber, können Sie mit einem beschränkten Einspruch eine Korrektur erreichen – ohne großes Risiko und ohne Hauptverhandlung. Das Gericht kann die Tagessatzhöhe dann im schriftlichen Verfahren durch Beschluss anpassen. Genaue Erläuterungen, wie das funktioniert, finden Sie im Ratgeber zum Strafbefehl. Mehr Informationen zu den Tagessätzen finden Sie hier.