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Thema: Strafbefehl

Strafbefehl Ratenzahlung

Von Rechtsanwalt Albrecht Popken, LL.M. – Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht · aktualisiert am 18. November 2024

Kann man die Strafe aus dem Strafbefehl in Raten zahlen?

Wer meint, dass er gegen die Höhe der Geldstrafe nichts ausrichten kann, weil sowohl Anzahl der Tagessätze als auch Höhe der Tagessätze zutreffend sind, fragt oft nach der Möglichkeit einer Ratenzahlung des Strafbefehls. Zahlungserleichterungen in Form einer Ratenzahlung sind grundsätzlich möglich und werden meist auch gewährt, wenn der Beschuldigte den entsprechenden Antrag stellt. Das heißt allerdings nicht, dass alles unproblematisch ist. Denn häufig werden von den Rechtspflegern Raten festgelegt, die zu hoch sind und für den Beschuldigten eine erhebliche Belastung darstellen – gerade für Menschen mit geringem Einkommen oder ohne Einkommen kann das „Abstottern“ der Geldstrafe zum echten Problem werden.

Antrag auf Ratenzahlung beim Strafbefehl

Wenn der Strafbefehl zugestellt wurde, ist erst einmal noch gar nichts zu veranlassen. Wenn man sich sicher ist, dass man keinen Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen will, kann man abwarten (es sei denn, der Strafbefehl selbst enthält schon die Zahlungsaufforderung – die Praxis ist nicht einheitlich). Zumeist einige Wochen nach Rechtskraft des Strafbefehls erhält man von der Staatsanwaltschaft die Zahlungsaufforderung. Diese bezieht sich auf die Geldstrafe und auf die Kosten des Strafbefehlsverfahrens. Mit der Zahlungsaufforderung werden regelmäßig auch Hinweise gegeben, wie man die Ratenzahlung der Geldstrafe beantragen kann. Im Antrag muss man seine Einkommensverhältnisse darlegen; über den Antrag entscheidet dann der Rechtspfleger. Man muss also keinen Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen, nur weil man die Geldstrafe in Raten zahlen will.

Strafbefehl nicht vorschnell akzeptieren!

Natürlich ist die Möglichkeit der Ratenzahlung erst einmal eine Erleichterung, denn gerade bei hohen Geldstrafen sind viele nicht in der Lage, den Betrag „auf einmal“ zu zahlen. Trotzdem sollte man, auch wenn die Möglichkeit der Ratenzahlung besteht, den Strafbefehl nicht vorschnell akzeptieren. Häufig werden die Raten zwar bewilligt, aber dann so hoch angesetzt, dass die monatlichen Zahlungen gerade für Beschuldigte mit niedrigen Einkommen eine erhebliche Belastung darstellen. Bevor man sich auf die Ratenzahlungsmöglichkeit verlässt, sollte man also unbedingt prüfen (lassen), ob sich die Strafe nicht reduzieren lässt. In vielen Strafbefehlen ist die Tagessatzhöhe falsch, unter Umständen ist also die Geldstrafe zu hoch.

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Strafbefehl Unfallflucht · anwalt.de-Bewertung
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