Der gelbe Brief vom Amtsgericht
Ein gelber Umschlag vom Amtsgericht, darin ein „Strafbefehl”: eine Geldstrafe in Tagessätzen, vielleicht ein Fahrverbot – und Sie waren nie vor Gericht. So geht es den meisten, die einen Strafbefehl erhalten. Der Schreck ist groß, die wichtigste Nachricht aber zuerst: Noch ist nichts endgültig entschieden. Was Sie jetzt wissen müssen und welche Schritte sinnvoll sind, erkläre ich Ihnen hier.
Schritt 1: Notieren Sie das Zustellungsdatum
Auf dem gelben Umschlag ist das Zustellungsdatum vermerkt. Dieses Datum ist entscheidend, denn ab der Zustellung läuft die Einspruchsfrist von zwei Wochen (§ 410 StPO). Nach Ablauf dieser Frist wird der Strafbefehl rechtskräftig – er wirkt dann wie ein Urteil, mit allen Folgen.
Heben Sie den Umschlag auf und notieren Sie sich die Frist. Wenn die zwei Wochen fast abgelaufen sind, zählt jeder Tag: Der Einspruch muss innerhalb der Frist schriftlich beim Amtsgericht eingehen oder dort zu Protokoll erklärt werden.
Schritt 2: Lesen Sie den Strafbefehl genau
Prüfen Sie in Ruhe, was Ihnen vorgeworfen wird und was der Strafbefehl anordnet:
- Der Vorwurf: Welche Tat wird Ihnen zur Last gelegt? Stimmt die Darstellung?
- Die Tagessätze: Die Anzahl der Tagessätze bemisst die Schwere der Strafe. Ab 90 Tagessätzen gelten Sie als vorbestraft im Sinne des Führungszeugnisses.
- Die Tagessatzhöhe: Der Euro-Betrag pro Tagessatz richtet sich nach Ihrem Nettoeinkommen. Häufig wird das Einkommen geschätzt – und liegt dann über Ihren tatsächlichen Verhältnissen.
- Nebenfolgen: Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis, Punkte in Flensburg.
Schritt 3: Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Folgen
Ob Sie den Strafbefehl hinnehmen oder dagegen vorgehen, hängt von den Folgen ab. Die wichtigsten Fragen: Wird die Verurteilung ins Führungszeugnis eingetragen? Was bedeutet die Geldstrafe wirtschaftlich für Sie? Drohen berufliche Konsequenzen, etwa bei Beamten, im Sicherheitsgewerbe oder bei Berufskraftfahrern?
Schritt 4: Treffen Sie eine informierte Entscheidung
Sie haben drei Möglichkeiten:
- Strafbefehl akzeptieren. Sie zahlen die Geldstrafe, das Verfahren ist beendet. Das kann sinnvoll sein, wenn der Vorwurf zutrifft und die Strafe angemessen ist. Bei Zahlungsschwierigkeiten kommt Ratenzahlung in Betracht.
- Voller Einspruch. Es kommt in der Regel zur Hauptverhandlung. Chancen und Risiken sollten Sie vorher realistisch einschätzen – lohnt sich der Einspruch?
- Beschränkter Einspruch. Sie wenden sich nur gegen die Tagessatzhöhe. Die Verurteilung selbst bleibt, aber die Geldstrafe kann erheblich sinken – oft ohne Hauptverhandlung.
Welcher Weg der richtige ist, lässt sich nicht pauschal sagen. Es kommt auf die Beweislage, die Folgen und Ihre persönliche Situation an.
Was Sie jetzt vermeiden sollten
- Die Frist verstreichen lassen, weil Sie „erst mal abwarten” wollen. Nach zwei Wochen ist der Strafbefehl rechtskräftig – ein verspäteter Einspruch ist nur in seltenen Ausnahmefällen möglich.
- Unüberlegt Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft aufnehmen und sich zur Sache äußern. Alles, was Sie sagen, kann verwertet werden.
- Den Strafbefehl ungeprüft akzeptieren, nur weil eine Hauptverhandlung unangenehm erscheint. Gerade die Tagessatzhöhe ist häufig zu hoch angesetzt.
Brauchen Sie einen Anwalt?
Nicht jeder Strafbefehl erfordert eine Verteidigung – manchmal ist Akzeptieren die vernünftigste Lösung. Ob sich ein Anwalt in Ihrem Fall lohnt, hängt vor allem davon ab, was auf dem Spiel steht: Eintragung, Fahrerlaubnis, Beruf, Höhe der Strafe. Ein Verteidiger kann über die Akteneinsicht prüfen, wie die Beweislage wirklich ist – das können Sie selbst nicht.
In einer kurzen Ersteinschätzung kläre ich mit Ihnen, ob sich ein Einspruch in Ihrem Fall lohnt und welche Schritte sinnvoll sind. Das Strafbefehlsverfahren läuft weitgehend schriftlich, deshalb vertrete ich Mandanten bundesweit.
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Einspruch: Chancen und Risiken →
Sie wissen jetzt, was der Strafbefehl bedeutet. Die wichtigste Entscheidung: hinnehmen oder Einspruch einlegen?
Strafbefehl erhalten? Prüfen Sie Ihre Möglichkeiten.
Tragen Sie das Zustelldatum vom gelben Briefumschlag ein – Sie sehen sofort, wie viel Zeit Ihnen voraussichtlich bleibt. Danach noch zwei kurze Fragen, und ich melde mich mit meiner Ersteinschätzung.
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„Herr Rechtsanwalt Popken hat mich in diesem zähen Strafverfahren sehr gut vertreten. Die Kommunikation verlief verständlich, strukturiert und zeitnah. Kompetent, erfahren und engagiert hat Herr Popken mir einen Weg aufgezeigt, den Widerständen zu begegnen. Seine Strategie war schließlich erfolgreich. Ich bin mit dem Ergebnis sehr zufrieden. Ich kann Herrn Rechtsanwalt Popken uneingeschränkt weiterempfehlen."