Rücknahme des Einspruchs – geht das?
Den Einspruch zurücknehmen – geht das? Manchmal soll der Einspruch gegen den Strafbefehl vor der Hauptverhandlung wieder zurückgenommen werden – ist die Rücknahme möglich? Ja, das ist unproblematisch möglich. Jedenfalls so lange die Hauptverhandlung bisher nicht begonnen hat. Lesen Sie weiter, wenn Sie die Einzelheiten wissen wollen:
Einspruchsrücknahme in der Strafprozessordnung
Die Strafprozessordnung regelt die Rücknahme des Einspruchs gegen einen Strafbefehl ausdrücklich in § 411 Abs. 3 StPO. Dort heißt es:
Die Klage und der Einspruch können bis zur Verkündung des Urteils im ersten Rechtszug zurückgenommen werden. § 303 gilt entsprechend.
Das bedeutet, dass der Einspruch gegen den Strafbefehl bis zum Ende der Hauptverhandlung – dann wird nämlich das Urteil verkündet – zurückgenommen werden kann.
Allerdings wird in § 411 StPO auch auf § 303 StPO verwiesen; dort geht es um die Rücknahme der Berufung. In dieser Vorschrift wird eingeschränkt, dass nach Beginn der Hauptverhandlung die Rücknahme des Rechtsmittels – im Strafbefehlsverfahren also des Einspruchs – der Zustimmung des Gegners bedarf.
Im Klartext:
Hat die Hauptverhandlung schon angefangen, muss die Staatsanwaltschaft einer Rücknahme des Einspruchs gegen den Strafbefehl zustimmen. Es kommt also auf den Zeitpunkt der Rücknahme an:
Einspruch zurücknehmen vor der Hauptverhandlung
Vor der Hauptverhandlung kann der Einspruch gegen den Strafbefehl ohne Zustimmung der Staatsanwaltschaft zurückgenommen werden. Ein Muster für die Rücknahme des Einspruchs finden Sie im kostenlosen Ratgeber, auch weitere Hinweise dazu. Wenn Sie bereits zum Termin geladen wurden, werden Sie nach der Rücknahme des Einspruchs Nachricht vom Gericht erhalten, dass der Termin aufgehoben wurde. Auch wenn Sie dieses Schreiben nicht erhalten, z.B., weil die Zeit zwischen Rücknahme und Hauptverhandlungstermin zu knapp war, müssen Sie nicht zur Hauptverhandlung erscheinen – die findet nämlich nicht mehr statt. Sobald die Rücknahme beim Amtsgericht eingeht, wird der Strafbefehl rechtskräftig. Dann macht eine Hauptverhandlung keinen Sinn mehr – es gibt nichts mehr zu verhandeln. Nach einer Rücknahme kann gegen den Strafbefehl grundsätzlich nichts mehr unternommen werden.
Einspruch zurücknehmen nach Beginn der Hauptverhandlung
Auch nach Beginn der Hauptverhandlung ist eine Rücknahme des Einspruchs möglich. Jetzt muss aber die Staatsanwaltschaft zustimmen. Die Zustimmung wird oft erteilt – verlassen sollten Sie sich darauf aber nicht: Wenn die Hauptverhandlung für den Beschuldigten schlecht läuft oder er dabei uneinsichtig wirkt, kann es auch sein, dass die Zustimmung verweigert wird. Nicht umsonst bezeichnet das Gesetz die Staatsanwaltschaft als Ihren „Gegner“ (vgl. § 303 StPO). Ein Beispiel aus der Presse für so eine verweigerte Zustimmung der Staatsanwaltschaft finden Sie hier – so kann es laufen, wenn es schlecht läuft: Am Ende fiel die Strafe doppelt so hoch aus!
Die Einspruchsrücknahme in der Praxis
In der Praxis ist die Rücknahme des Einspruchs recht häufig. Amtsrichter überreden Einspruchsführer, die ohne Anwalt auftreten, gerne zu einer Rücknahme. Für den Richter ist die Rücknahme des Einspruchs eine enorme Arbeitserleichterung, denn er muss erstens nicht die aufwendige Hauptverhandlung durchführen, zweitens muss er kein Urteil schreiben. Häufig wird zu Beginn der Hauptverhandlung dargelegt, dass der Einspruch nach Aktenlage keine Aussicht auf Erfolg haben wird. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die Sache im Urteil auch schlechter ausfallen könne. Mit anderen Worten: Es wird „sanfter Druck“ auf den Beschuldigten ausgeübt, den Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzunehmen. Wenn Sie alleine – also ohne Anwalt – in die Hauptverhandlung gehen, sollten Sie auf solche Hinweise vorbereitet sein.
Auf der anderen Seite können diese Hinweise auch gut gemeint sein: Wenn die bisherige Beweisaufnahme tatsächlich nichts ergeben hat, was gegen eine Verurteilung spricht, macht ein weiteres Festhalten am Einspruch wohl wenig Sinn. Es sei denn, Sie wollen es in der nächsten Instanz – vor dem Landgericht – versuchen.
Aber die Rücknahme des Einspruchs kann auch ein sehr überlegtes und vernünftiges Vorgehen sein. Wenn Sie etwa einen Anwalt beauftragen, um die Erfolgsaussichten des Einspruchs zu prüfen, dann muss erst einmal Einspruch eingelegt und die Akteneinsicht beantragt werden – ohne Akte kann der Strafbefehl kaum geprüft werden. Ergibt die Prüfung, dass in der Sache sinnvoll nichts zu erreichen ist, dann kann und sollte der Einspruch zurückgenommen werden. So spart man weitere Kosten, vor allem aber vermeidet man das Risiko der Verschlechterung.
Kosten der Einspruchsrücknahme
Welche Kosten entstehen, wenn der Einspruch zurückgenommen wird? Keine. Wenn der Einspruch allerdings erst in der Hauptverhandlung zurückgenommen wird, zahlen Sie die höheren Gerichtsgebühren. Vorsichtig muss man auch dann sein, wenn es um nebenklagefähige Delikte geht. Wenn sich aufgrund der Terminierung ein Nebenklagevertreter bestellt, können die Kosten nach der Rücknahme zu den Verfahrenskosten hinzukommen. Die Einzelheiten zu den Kosten der Rücknahme finden Sie im Ratgeber.
Muster für die Rücknahme des Einspruchs
Hier finden Sie ein einfaches Muster, um den Einspruch zurückzunehmen: Es gibt dafür keine formalen Voraussetzungen. Ein einfaches Schreiben an das Amtsgericht genügt:
An das Amtsgericht
In der Strafsache
Az.:
nehme ich den Einspruch gegen den Strafbefehl zurück.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Ausführliche Muster für die Rücknahme des Einspruchs und vor allem Informationen, was man dabei noch beachten sollte, finden Sie im kostenlosen Ratgeber zum Strafbefehl.
Was passiert nach der Rücknahme des Einspruchs?
Wie oben schon erläutert, wird der Strafbefehl in dem Moment rechtskräftig, in dem die Rücknahme erklärt wird oder in dem die Rücknahme beim Amtsgericht eingeht. Mit der Rechtskraft des Strafbefehls treten alle Folgen ein: Die Geldstrafe muss gezahlt werden, die Verurteilung wird im Bundeszentralregister eingetragen usw.
Nach der Rücknahme gibt es übrigens kein Rechtsmittel gegen den Strafbefehl mehr. Eine Berufung oder Revision wäre bereits unzulässig. Da die Rücknahme auch nicht mehr zurückgenommen werden kann (dazu unten) ist die Sache erledigt. Mit der Rücknahme des Einspruchs sind Sie rechtskräftig verurteilt! Deshalb muss eine Rücknahme gut überlegt sein.
Rücknahme der Rücknahme? Geht das?
Kann die Einspruchsrücknahme wieder zurückgenommen werden? Die Frage „der Rücknahme der Rücknahme“ taucht häufiger auf, als man denkt: Angenommen, der Beschuldigte lässt sich in der Hauptverhandlung überreden, den Einspruch zurückzunehmen. Später bereut er diese Entscheidung und möchte die Rücknahme wieder rückgängig machen. Geht das? Nein. Juristen bezeichnen die Rücknahme als Prozesserklärung. Für Prozesserklärungen gilt, dass sie nicht mehr zurückgenommen werden können. Lange Rede: In dem Moment, in dem die Rücknahme bei Gericht eingeht oder erklärt wird, tritt die Rechtskraft des Strafbefehls ein. Man sagt nicht umsonst, dass Juristen die Rechtskraft hüten wie eine heilige Kuh. Das soll bedeuten, dass man gegen eine rechtskräftige Entscheidung in aller Regel nichts ausrichten kann. Eine einmal erklärte Rücknahme kann deshalb nicht mehr rückgängig gemacht werden. Also: Erst nachdenken, dann den Einspruch zurücknehmen. Und für die Hauptverhandlung sollten Sie darauf vorbereitet sein, dass man Ihnen unter Umständen die Rücknahme nahelegt.