Ratgeber Strafbefehl Infos vom Fachanwalt

Thema: Einspruch Strafbefehl

Widerspruch Strafbefehl

Von Rechtsanwalt Albrecht Popken, LL.M. – Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht · aktualisiert am 18. November 2024

Sie wollen Widerspruch gegen den Strafbefehl einlegen?

Häufig wird gefragt, ob und wie man gegen den Strafbefehl „Widerspruch“ einlegen kann. Die Frage ist nicht ganz richtig gestellt, denn das richtige Rechtsmittel gegen den Strafbefehl ist nicht der Widerspruch, sondern der Einspruch gegen den Strafbefehl. Juristen unterscheiden hier – für Nichtjuristen ist der Unterschied aber eigentlich nur gering und im Ergebnis kommt es auch nicht entscheidend darauf an, wie Sie das Ganze nun nennen. Denn auch wenn Sie Ihren Einspruch als Widerspruch bezeichnen, ändert das nichts: 

Einspruch gegen Strafbefehl als Widerspruch bezeichnet?

Wird der Einspruch gegen den Strafbefehl als Widerspruch bezeichnet, dann macht das im Ergebnis nichts.

Gerichte müssen Erklärungen des Beschuldigten auslegen. Das bedeutet, der Richter darf die Sache nicht wörtlich nehmen, sondern er muss das Schreiben oder den Antrag so verstehen, wie es tatsächlich gemeint war. Das gilt vor allem dann, wenn der Beschuldigte unverteidigt ist, also keinen Anwalt hat.  Deshalb muss ein Schreiben, das als Widerspruch (oder „Wiederspruch“) gegen den Strafbefehl bezeichnet ist, als Einspruch verstanden werden. Im Ergebnis spielt es deshalb keine große Rolle, wenn der Beschuldigte sein Schreiben falsch bezeichnet hat. Der Einspruch ist trotzdem zulässig (wenn die anderen Voraussetzungen – also vor allem die Einhaltung der Einspruchsfrist – vorliegen).

Wie Sie Fehler vermeiden

Trotzdem sollte man sich bemühen, Schreiben an das Gericht so klar und eindeutig zu formulieren, wie es möglich ist. Denn Missverständnisse können natürlich dazu führen, dass das Amtsgericht zu Ihren Ungunsten entscheidet. Das mag bei der Verwechslung Widerspruch/Einspruch schwierig sein, denn hier ist es ja trotz der Falschbezeichnung recht eindeutig, was gemeint ist. Wenn es aber zum Beispiel um eine Beschränkung des Einspruchs geht, können Missverständnisse und falsche Bezeichnungen schnell zum Problem werden.

Wenn Sie solche Fehler beim Einspruch gegen den Strafbefehl vermeiden wollen, fordern Sie den kostenlosen Ratgeber an. Dort finden Sie alle wichtigen Schreiben als Muster mit ausführlichen Erläuterungen. Damit Verwechslungen wie Widerspruch/Einspruch nicht passieren.

Lassen Sie Ihren Strafbefehl prüfen – kostenlos und unverbindlich

Tragen Sie das Zustelldatum vom gelben Briefumschlag ein – Sie sehen sofort, wie viel Zeit Ihnen voraussichtlich bleibt. Danach noch zwei kurze Fragen, und ich melde mich mit meiner Ersteinschätzung.

Unverbindliche Orientierung – Feiertage können das Fristende verschieben. Datum nicht zur Hand? Trotzdem prüfen →

Mehr zur kostenlosen Ersteinschätzung → · Lieber einen Telefontermin? →

„Herr Rechtsanwalt Popken hat mich in diesem zähen Strafverfahren sehr gut vertreten. Die Kommunikation verlief verständlich, strukturiert und zeitnah. Kompetent, erfahren und engagiert hat Herr Popken mir einen Weg aufgezeigt, den Widerständen zu begegnen. Seine Strategie war schließlich erfolgreich. Ich bin mit dem Ergebnis sehr zufrieden. Ich kann Herrn Rechtsanwalt Popken uneingeschränkt weiterempfehlen."
Strafbefehl Unfallflucht · anwalt.de-Bewertung
Albrecht Popken, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht

Rechtsanwalt Albrecht Popken, LL.M.

Ihr Fachanwalt an Ihrer Seite

Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht

Als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht verteidigt Albrecht Popken von Berlin aus bundesweit – von der Unfallflucht über den Strafbefehl bis zur Abwehr von Regressforderungen der Kfz-Versicherung. Bei ihm erreichen Sie den Anwalt persönlich und bekommen schnell eine offene, verständliche Einschätzung Ihrer Lage.

★★★★★
„Sehr schnelle Reaktion nach kostenloser Erstberatung, freundlich und einfühlsam. Habe sofort im Anschluss eine E-Mail bekommen welche Unterlagen für meinen Fall benötigt werden. Klasse Reaktion. Recht herzlichen Dank Herr Popken."
Verkehrsunfallflucht · 06.12.2021 · anwalt.de-Bewertung
  • Fachanwalt für Strafrecht
  • Fachanwalt für Verkehrsrecht
  • LL.M. – Master of Laws
  • Bundesweite Verteidigung im Verkehrsstrafrecht

Mitgliedschaften & Verbände

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Mitglied der Vereinigung der Berliner Strafverteidiger e.V.
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein
WhatsApp