Strafbefehl Punkte

Stehen „Punkte“ im Strafbefehl?

Viele, die einen Strafbefehl in einer Verkehrsstrafsache erhalten haben, fragen sich, weshalb der Strafbefehl ohne Punkte ist – denn nirgendwo im Strafbefehl wird erwähnt, ob oder wie viel „Punkte in Flensburg“, also im Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt, eingetragen werden. Müssen Punkte nicht im Strafbefehl stehen?

Punkte stehen nicht im Strafbefehl

Nein, sie müssen nicht. Punkte stehen nicht im Strafbefehl. Das Strafbefehlsverfahren hat grundsätzlich nichts mit dem Verfahren der Punkteeintragung zu tun. Im Strafverfahren geht es um die Ahndung der Straftat, also um unmittelbare Sanktionen: Geldstrafe, Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis. Die Punkte, die im Fahreignungsregister eingetragen werden, sind keine Strafe im eigentlichen Sinne. Das Verfahren, in dem die Punkte eingetragen werden, ist kein Strafverfahren, sondern ein Verwaltungsverfahren.

Allerdings ist der Strafbefehl bzw. die Straftat, wegen derer er verurteilt, natürlich die rechtliche Voraussetzung dafür, dass Punkte in Flensburg eingetragen werden können. Dafür muss der Strafbefehl aber erst einmal rechtskräftig werden. Das Strafverfahren muss also abgeschlossen sein, bevor es zur Eintragung kommt. Rechtskräftig wird der Strafbefehl, wenn der Beschuldigte keinen Einspruch gegen den Strafbefehl einlegt. Legt er Einspruch ein, hindert das den Eintritt der Rechtskraft des Strafbefehls – das Strafverfahren geht dann weiter. Dann tritt die Rechtskraft später ein – mit dem letzten Urteil in der Sache. Es sei denn, das Verfahren wird vorher eingestellt, z. B. weil Ihr Anwalt eine Einstellung der Sache erreichen kann. Dann gibt es natürlich auch keine Punkte.

Wann gibt es nach einem Strafbefehl Punkte in Flensburg?

Die Frage, für welche Verkehrsstraftat es nach einem Strafbefehl wie viele Punkte gibt, wird in der Anlage 13 zu § 40 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) beantwortet. Dabei kommt es maßgeblich auch darauf an, ob Ihnen mit dem Strafbefehl entweder eine Entziehung der Fahrerlaubnis oder ein Fahrverbot auferlegt werden. Was ist der Unterschied? Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde, dann ist Ihnen eine Sperre für die Neuerteilung von mindestens sechs Monaten auferlegt worden. Ein Fahrverbot wird für ein bis maximal sechs Monate auferlegt. Was bei Ihnen vorliegt, ergibt sich also unmittelbar aus Ihrem Strafbefehl. Ist dort von Fahrverbot die Rede oder wird die Fahrerlaubnis entzogen und gleichzeitig eine Sperre angeordnet?

Bei Entzug der Fahrerlaubnis – wie viele Punkte?

Wurde im Strafbefehl eine Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet, dann werden nach Rechtskraft der Sache für folgende Straftaten drei Punkte eingetragen:

StraftatPunkte in Flensburg
Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung, § 222 StGB3 Punkte
Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung, § 229 StGB3 Punkte
Strafbefehl wegen Nötigung, § 240 StGB3 Punkte
Strafbefehl wegen gef. Eingriff in den Straßenverkehr, § 315 b StGB3 Punkte
Strafbefehl wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB3 Punkte
Strafbefehl wegen Unerlaubten Entfernens vom Unfallort, § 142 StGB3 Punkte
Strafbefehl wegen unterlassener Hilfeleistung, § 323c StGB3 Punkte
Strafbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, § 21 StVG3 Punkte
Strafbefehl wegen Kennzeichenmissbrauch, § 22 StVG3 Punkte
Strafbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB3 Punkte

Bei einem Fahrverbot im Strafbefehl – wie viele Punkte?

Wurde im Strafbefehl „nur“ ein Fahrverbot angeordnet, dann werden nach Rechtskraft der Sache folgende Punkte eingetragen:

StraftatPunkte in Flensburg
Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung, § 222 StGB2 Punkte
Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung, § 229 StGB2 Punkte
Strafbefehl wegen Nötigung, § 240 StGB2 Punkte
Strafbefehl wegen unterlassener Hilfeleistung, § 323c StGB2 Punkte
Strafbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, § 21 StVG2 Punkte
Strafbefehl wegen Kennzeichenmissbrauch, § 22 StVG3 Punkte

Weder Fahrverbot noch Entzug der Fahrerlaubnis – wie viele Punkte?

Bei folgenden Straftaten werden Punkte auch dann eingetragen, wenn weder ein Fahrverbot noch eine Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet wurde. Strafbefehle wegen dieser Straftaten führen also immer zur Eintragung von mindestens zwei Punkten!

StraftatPunkte in Flensburg
Strafbefehl wegen gef. Eingriff in den Straßenverkehr, § 315 b StGB2 Punkte
Strafbefehl wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB2 Punkte
Strafbefehl wegen Unerlaubten Entfernens vom Unfallort, § 142 StGB2 Punkte
Strafbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB2 Punkte
Strafbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, § 21 StVG2 Punkte

Andere Verkehrsstraftat oder andere Straftat

„Ihre“ Straftat taucht in den Tabellen nicht auf? Dann gibt es dafür auch keine Punkte in Flensburg. Die Regelung in der Anlage 13 zu § 40 der FeV ist abschließend – eine Straftat, die dort nicht auftaucht, kann auch nicht zu Punkten führen (für die Ordnungswidrigkeiten, z. B. überhöhte Geschwindigkeit, gilt natürlich was anderes).

Wer gehört hat, dass auch eine Beleidigung im Straßenverkehr, eine Urkundenfälschung oder ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz zu Punkten führen kann – das war mal so. Mit der Neufassung des Punktesystems im Jahr 2014 wurde der Katalog der Straftaten ein wenig entschlackt, dabei sind einige Straftaten ausgenommen worden.

Wie kann man die Punkte nach dem Strafbefehl vermeiden?

Anhand der Tabellen oben können Sie also selbst nachvollziehen, welche Folgen Ihr Strafbefehl für Ihr Punktekonto hat. Falls es also „eng“ werden sollte, so kann das ein weiterer guter Grund sein, gegen den Strafbefehl einen gut begründeten Einspruch einzulegen. Die Erfolgsaussichten eines solchen Einspruchs hängen nach meiner Erfahrung nicht nur von den Umständen der Straftat ab, sondern auch vom Delikt. So ist die Verteidigung gegen einen Strafbefehl wegen Trunkenheitsfahrt in vielen Fällen sehr viel schwieriger als etwa gegen einen Strafbefehl wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort oder wegen Nötigung. Sie wollen es genau wissen? Beauftragen Sie mich mit einer Beratung – dann kann ich Ihnen im Detail erläutern, ob sich die Punkte vermeiden lassen.

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