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Fälle aus der Praxis

Unfallflucht Freispruch

Strafbefehl wegen Fahrerflucht – Freispruch nach Beweisverwertungsverbot

Strafbefehlsverfahren · AG Bremen · 2026

Ausgangslage

Strafbefehl wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort, drohender Führerscheinentzug

Ergebnis

Freispruch durch Urteil; notwendige Auslagen der Landeskasse

Ein Strafbefehl wegen Fahrerflucht bedeutet mehr als eine Geldstrafe: Im Raum stand auch der Verlust der Fahrerlaubnis. Für den Mandanten war das die eigentliche Sorge.

Der Vorwurf stützte sich im Kern auf einen einzigen Abend. Nach dem Unfall war die Polizei an seiner Wohnanschrift erschienen und hatte ihn gefragt, ob er gefahren sei. Er bejahte. Was zu diesem Zeitpunkt fehlte: die Belehrung, die einem Beschuldigten zusteht, bevor er sich selbst belastet.

Genau hier setzte die Verteidigung an. Werden Angaben zur Fahrereigenschaft ohne vorherige Belehrung nach § 136 StPO erlangt, dürfen sie nicht ohne Weiteres verwertet werden. Hinzu kam die zweite Frage: Der Halter eines Fahrzeugs ist nicht zwangsläufig auch der Fahrer.

In der Hauptverhandlung – vier Zeugen, dazu ein gerichtlicher Hinweis auf einen möglichen Führerscheinentzug – blieb die Verteidigung bei dieser Linie und widersprach der Verwertung der unbelehrt gemachten Angaben ausdrücklich, gestützt auf obergerichtliche Rechtsprechung.

In diesem Fall endete das Verfahren mit einem Freispruch; die notwendigen Auslagen des Angeklagten wurden der Landeskasse auferlegt. Damit entfielen Strafe, Eintrag und der drohende Führerscheinentzug.

„Das Verfahren vor Gericht endete mit dem bestmöglichen Ergebnis, einem Freispruch. Mir hat das Mandat viel Ärger und Geld gespart.” – Mandantenbewertung 02/2026

Ob ein Beweis verwertet werden darf, entscheidet sich oft an Details des Ermittlungsverfahrens. Wer einen Strafbefehl erhalten hat, sollte die Akte prüfen lassen, bevor der Einspruch verfristet.

Die Bewertung des Mandanten

Strafbefehl Verkehrsunfall
★★★★★
„Nachdem ich einen Strafbefehl wegen Fahrerflucht erhielt, habe ich mich an RA Popken gewandt. Daraufhin wurde Akteneinsicht beantragt und aufgrund des Sachstandes eine Verteidigungsstrategie besprochen. Das Verfahren vor Gericht endete mit dem bestmöglichen Ergebnis, einem Freispruch. Die Kommunikation mit RA Popken über Telefon oder E-Mail habe ich stets als sehr effizient und strukturiert empfunden. Auch im persönlichen Kennenlernen fand ich unsere Begegnung sehr sympathisch. Das Ergebnis ist immer einzelfallabhängig. Mir hat das Mandat aber viel Ärger und Geld gespart. Daher kann ich RA Popken ganz klar weiterempfehlen. Wenn ich könnte, würde ich 6 Sterne vergeben."

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