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Unfallflucht Einstellung gegen Auflage

Strafbefehl wegen Unfallflucht – Einstellung gegen Geldauflage

Strafbefehlsverfahren · AG Velbert · 2026

Ausgangslage

Strafbefehl: 20 Tagessätze à 100 € und ein Monat Fahrverbot

Ergebnis

Einstellung nach § 153a StPO gegen Geldauflage, kein Eintrag, kein Fahrverbot

Ein Strafbefehl wegen Unfallflucht bedeutet mehr als eine Geldstrafe: 20 Tagessätze à 100 €, dazu ein Monat Fahrverbot. Für die Mandantin standen damit auch ein Eintrag und ihre Mobilität auf dem Spiel.

Der Vorwurf: Beim Ausparken soll sie ein anderes Fahrzeug beschädigt und den Ort verlassen haben (§ 142 StGB). Tatsächlich war der Anstoß so leicht, dass er kaum zu bemerken war. Und sie hatte den Schaden ihrer Versicherung gemeldet, bevor sie überhaupt vom Ermittlungsverfahren wusste – schwer vereinbar mit der Absicht, sich der Feststellung zu entziehen.

Nach Einspruch und Akteneinsicht stützte sich die Verteidigung auf drei Punkte: den fehlenden Vorsatz bei einem kaum wahrnehmbaren Anstoß, eine mögliche Vorschädigung am gegnerischen Fahrzeug und die frühe, freiwillige Meldung. Ein unfallanalytisches Privatgutachten stellte die zugeordneten Schäden in Frage. Das Gericht erwog daraufhin zunächst ein eigenes Sachverständigengutachten, kam dann aber – mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft – auf eine Einstellung zurück.

In diesem Fall endete das Verfahren mit einer Einstellung nach § 153a StPO gegen eine Geldauflage von 500 € an einen gemeinnützigen Verein. Keine Verurteilung, kein Eintrag, kein Fahrverbot – und damit deutlich weniger, als der Strafbefehl zunächst vorgesehen hatte.

„Herr Rechtsanwalt Popken hat mich in diesem zähen Strafverfahren sehr gut vertreten. Kompetent, erfahren und engagiert hat er mir einen Weg aufgezeigt, den Widerständen zu begegnen. Seine Strategie war schließlich erfolgreich.” – Mandantenbewertung 05/2026

Ein Strafbefehl wird nach zwei Wochen rechtskräftig. Wer Zweifel hat, ob der Vorwurf in dieser Form trägt, sollte den Einspruch frühzeitig prüfen lassen.

Die Bewertung des Mandanten

Strafbefehl Unfallflucht
★★★★★
„Herr Rechtsanwalt Popken hat mich in diesem zähen Strafverfahren sehr gut vertreten. Die Kommunikation verlief verständlich, strukturiert und zeitnah. Kompetent, erfahren und engagiert hat Herr Popken mir einen Weg aufgezeigt, den Widerständen zu begegnen. Seine Strategie war schließlich erfolgreich. Ich bin mit dem Ergebnis sehr zufrieden. Ich kann Herrn Rechtsanwalt Popken uneingeschränkt weiterempfehlen."

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