Ausgangslage
Strafbefehl wegen Insolvenzverschleppung, Tagessatzhöhe 70 € bei angespannter Einkommenslage
Ergebnis
Tagessatz von 70 € auf 30 € reduziert – Geldstrafe von 6.300 € auf 2.700 €
Eine Geldstrafe bemisst sich nach Tagessätzen – und deren Höhe richtet sich nach dem, was jemand tatsächlich erwirtschaftet. Genau daran setzte dieser Fall an: Der Strafbefehl ging von 70 € pro Tagessatz aus.
Der Mandant, ein Landwirt in erheblichen finanziellen Schwierigkeiten, konnte aus seinem Betrieb aber nur eine geringe monatliche Entnahme realisieren. Die angesetzte Tagessatzhöhe ging damit an seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vorbei.
Da der Schuldspruch nicht in Frage stand, beschränkte die Verteidigung den Einspruch nachträglich auf die Tagessatzhöhe. Das eröffnete einen schlanken Weg: eine Entscheidung im Beschlusswege nach § 411 Abs. 1 S. 3 StPO, ohne aufwendige Hauptverhandlung. Die Einkommenssituation wurde dem Gericht konkret offengelegt – geringe Entnahme aus der Betriebs-GbR, laufende Belastungen.
Das Gericht folgte dem Antrag im Beschlussverfahren: Der Tagessatz sank von 70 € auf 30 € – die Geldstrafe damit von 6.300 € auf 2.700 €.
„Sehr hilfreich, hat mir von Anfang an erklärt, wie die Sache zu lösen ist. Bin voll und ganz zufrieden und kann ihn sehr weiterempfehlen.” – Mandantenbewertung 08/2025
Wer den Vorwurf akzeptiert, aber die angesetzte Tagessatzhöhe für zu hoch hält, kann gezielt nur diesen Punkt angreifen – häufig sogar ohne Gerichtstermin.
Die Bewertung des Mandanten
„Sehr hilfreich, hat von Anfang an mir erklärt wie die Sache zu lösen ist bin voll und ganz zufrieden und kann ihn sehr weiter empfehlen."
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