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Fälle aus der Praxis

Tagessatzhöhe Tagessätze reduziert

Strafbefehl – Einspruch beschränkt auf die Tagessatzhöhe

Strafbefehlsverfahren · AG München · 2026

Ausgangslage

Strafbefehl wegen Volksverhetzung, Tagessatzhöhe 40 € bei studentischem Einkommen

Ergebnis

Tagessatz von 40 € auf 20 € halbiert

Nicht jeder Strafbefehl muss in vollem Umfang angegriffen werden. Manchmal stimmt der Vorwurf – aber die Höhe der Geldstrafe trifft den Betroffenen härter, als sie darf.

So lag es hier: Der Mandant, ein Student mit BAföG-Förderung, sollte 40 € pro Tagessatz zahlen. Bei einem Einkommen nahe dem Existenzminimum wäre das eine unverhältnismäßige Belastung gewesen.

Da der Tatvorwurf selbst nicht in Frage stand, beschränkte die Verteidigung den Einspruch gezielt auf die Tagessatzhöhe. Das hält das Verfahren schlank und vermeidet das Risiko, dass im Schuldspruch nachträglich etwas zu Lasten des Mandanten korrigiert wird.

Entscheidend war die Einkommensfrage: Der Darlehensanteil der BAföG-Leistung ist kein Einkommen im Sinne des § 40 StGB. Das tatsächlich verfügbare Einkommen lag deutlich unter der Bemessungsgrundlage des Strafbefehls.

Das Gericht folgte dem Antrag: Der Tagessatz wurde von 40 € auf 20 € halbiert – die Gesamtstrafe damit auf die Hälfte reduziert.

Der Schuldspruch blieb damit bestehen, der Streit konzentrierte sich allein auf die Höhe der Geldstrafe – dort, wo für den Mandanten der eigentliche Hebel lag.

„Herr Popken hat mich sehr gut vertreten. Das Ergebnis war sehr gut, daher eine klare Empfehlung meinerseits.” – Mandantenbewertung 01/2026

Wer einen Strafbefehl erhält, dessen Tagessatzhöhe nicht zur eigenen finanziellen Lage passt, kann gezielt nur diesen Punkt angreifen – ohne das ganze Verfahren neu aufzurollen.

Die Bewertung des Mandanten

Strafbefehlsverfahren
★★★★★
„Herr Popken hat mich sehr gut vertreten. Die Kommunikation war unkompliziert und zuverlässig, Rückmeldungen kamen schnell und verbindlich. Man merkt, dass er viel Erfahrung hat und die Interessen seiner Mandanten ernst nimmt. Das Ergebnis war sehr gut, daher eine klare Empfehlung meinerseits."

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